Schreibtisch mit Grundriss, Lageplan, Zollstock und Taschenrechner, Fenster mit Blick auf ein Wohnhaus, Symbolbild

Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten

Was ist Ihre Immobilie wert? Unser Sachverständiger ermittelt den Verkehrswert nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021 – oder gibt Ihnen mit einem Kurzgutachten eine fundierte Orientierung.

Welche Bewertung passt zu Ihrem Anlass?

LeistungWofür?
VerkehrswertgutachtenEigentumswohnung, Ein- und Zweifamilienhaus, Mehrfamilienhaus – ausführlich nach ImmoWertV 2021
Kurzgutachten / MarktwerteinschätzungOrientierung für private Entscheidungen
MietwertermittlungOrtsübliche Vergleichsmiete, Mietwert
Erbbaurecht, Gewerbe, SonderimmobilienNach Einzelfallprüfung

Typische Bewertungsanlässe

  • Kauf und Verkauf
  • Erbschaft und Schenkung
  • Scheidung und Vermögensauseinandersetzung
  • Vermögensaufstellung
  • Finanzierung

Die Wertermittlung erfolgt nach den einschlägigen Verfahren der ImmoWertV 2021 – Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren, je nach Objekt. Ob ein Gutachten für einen bestimmten Zweck (Finanzamt, Gericht, Bank) die dortigen Anforderungen erfüllt, klären wir vor der Beauftragung.

Was wir für ein Angebot brauchen

Objektdaten

Objektart, Adresse, Wohn- oder Nutzfläche, Baujahr, Modernisierungen.

Unterlagen

Grundbuchauszug, Grundrisse, Flächenberechnung; bei ETW Teilungserklärung.

Anlass & Zweck

Wofür wird die Bewertung gebraucht, bis wann, für wen?

Fehlende Grundbuch-, Bauakten- oder Behördenauskünfte können auf Wunsch beschafft werden.

Immobilienbewertung

Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?

Ein Kurzgutachten bzw. eine Marktwerteinschätzung gibt eine fundierte Orientierung zum Wert, zum Beispiel für private Entscheidungen. Das Verkehrswertgutachten ist ausführlich, leitet den Wert nach den anerkannten Verfahren der ImmoWertV her und dokumentiert alle Grundlagen.

Wird das Gutachten vom Finanzamt, Gericht oder der Bank akzeptiert?

Das hängt von den Anforderungen des jeweiligen Verfahrens ab – manche Stellen verlangen bestimmte Qualifikationen oder Formen. Wir klären vor der Beauftragung, ob die Bewertung für Ihren Zweck geeignet ist.

Welche Unterlagen werden gebraucht?

Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse und Schnitte, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Baubeschreibung, Angaben zu Modernisierungen, bei Eigentumswohnungen Teilungserklärung und Protokolle, bei vermieteten Objekten die Mietverträge. Fehlende Auskünfte können auf Wunsch beschafft werden.

Bewerten Sie auch Gewerbeimmobilien?

Gewerbe- und Sonderimmobilien sowie Erbbaurechte bewerten wir nach Einzelfallprüfung. Nennen Sie uns Objektart und Anlass im Formular.

Weitere Leistungen:

Immobilienbewertung anfragen

Nennen Sie Objektart, Adresse, Fläche, Baujahr, Anlass und die gewünschte Gutachtenart. Vorhandene Unterlagen können Sie hochladen.

  • Terminwunsch unverbindlich, wir bestätigen persönlich
  • Beratung auf Deutsch, Türkisch oder Englisch
  • Fotos und Unterlagen direkt hochladen

Immobilie prüfen lassen

Anlass und Objektort genügen. Ihr Terminwunsch ist unverbindlich; wir bestätigen den Termin nach Rücksprache persönlich.

Felder mit Stern sind Pflichtfelder.

Anlass und Objekt
Ihre Kontaktdaten
Wunschtermin, Fotos und weitere Angaben (optional)
Beratungssprache
Exposé, Grundrisse, Fotos oder vorhandene Gutachten. Bis zu 5 Dateien (JPG, PNG, WEBP, HEIC oder PDF), je Datei höchstens 10 MB, zusammen höchstens 15 MB.

Keine Weitergabe an Dritte zu Werbezwecken. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.

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